Mit CSRD erweitert sich die Offenlegungspflicht in der Nachhaltigkeit.

Gehört Ihr Unternehmen dazu?
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Durch die ab dem 5.1.2023 in Kraft getretene CSRD Richtlinine (EU) 2022/2464 wird die Bereichtspflicht auf Kapitalgesellschaften wie GmbHs oder gleichgestellte Personengesellschaften wie GmbH & Co KGs ausgeweitet, wenn sie zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen:

 

Bilanzsumme von mindestens 20 Millionen Euro

Nettoumsatzerlöse von mindestens 40 Millionen Euro

Mehr als 250 Beschäftige

Fallen Sie unter diesen Adressatenkreis, müssen Sie eine nichtfinanzielle Erklärung mit sozialer, ökologischer und Governance-Information jährlich in Ihrem Lagebericht veröffentlichen. Die Erklärung muss dementsprechend auch vom Wirtschaftsprüfer testiert werden, was Anforderungen an Qualität und Quantität der zu berichtenden Information mit sich bringt.

Mit dem treecomm-Netzwerk sind Sie exzellent vorbereitet!

Wir unterstützen Sie über den gesamten Prozess hinweg – kompetent, zuverlässig, professionell und prüfsicher. Von der notwendigen Erarbeitung einer zielgerichteten Nachhaltigkeitsstrategie bis zur Konzeption und Realisierung Ihres Nachhaltigkeitsberichts. Alle relevanten Leistungen erhalten Sie aus einer Hand – mit einem Ansprechpartner innerhalb des treecomm-Netzwerks.

Der Countdown läuft – es gibt einiges vorzubereiten!

Je nach Geschäftsjahr bereiten sich bereits aktuell viele Unternehmen auf die Anforderungen an die Berichtspflicht nach CSRD vor. Wir stehen Ihnen mit unseren Experten, insbesondere durch Prof. Dr. Matthias Fifka, jederzeit zur Verfügung, um wichtige Fragen zu beantworten und Ihnen einen Überblick über alle notwendigen Schritte zu geben. Deshalb: Zögern Sie nicht und planen Sie treecomm als Experten-Netzwerk für Nachhaltigkeit frühzeitig mit ein.

Sie haben Interesse, uns näher kennenzulernen?

Dann nehmen Sie einfach und komfortabel per Mail Kontakt mit uns auf. Wir melden uns dann sehr gerne persönlich bei Ihnen.